Angemessenheitsbeschluss für UK? EU Parlament hat entschieden!

Das EU-Parlament hat entschieden: Das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs ist mit dem der Europäischen Union nicht vergleichbar.

Dies wurde soeben von einem Ausschuss aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen. Die Entscheidung war denkbar knapp und fiel mit 350 Nein-Stimmen bei 335 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen aus. Damit ist der Angemessenheitsbeschluss durch die EU-Kommission blockiert, sofern der Antrag des LIBE-Ausschusses am morgigen Freitag zu einem anderen Ergebnis führt.

Datenschutzrechtliche Folgen aufgrund der Entscheidung des EU Parlaments:

Damit wird das Vereinigte Königreich mit Ablauf der Übergangsphase am 01. Juli 2021 in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu einem „Drittland“.

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in das Vereinigte Königreich ist ab dann nur noch möglich, wenn die weiteren Voraussetzungen des Art. 46 DSGVO vorliegen.

Ein Transfer von Daten ist damit regelmäßig nur dann datenschutzkonform, wenn er entweder auf sog. Binding Corporate Rules (BCR) oder auf die Standard-Datenschutz-Klauseln gestützt wird.

Konkreter Handlungsbedarf aufgrund der Entscheidung des EU Parlaments:

Unternehmen sollten – falls nicht ohnehin schon geschehen – alle Übermittlungen von personenbezogenen Daten in das Vereinigte Königreich auf den Prüfstand stellen und evaluieren, welche Schritte für einen weiterhin zulässigen Transfer ab dem 01. Juli 2021 notwendig sind.

Unsere Praxisgruppe Internationaler Datenschutz unterstützt sie dabei gerne. Kontaktieren Sie bei Fragen Rechtsanwalt Sven Sperling, Rechtsanwalt Fabian Dechent und Kenan Tilki (LL.M.).

 

UK wird Drittland - Entscheidung des EU Parlaments