Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Ein externer Datenschutzbeauftragter mit juristischem Hintergrund ist immer die bessere und sichere Lösung für Unternehmen, die zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind moderat und geringer als Sie vielleicht denken.

Seit Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) per Gesetz den EU-weit einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten und den freien Datenverkehr zum Schutz der Verbraucher. Nutzer haben das Recht, über die Verwendung Ihrer Daten selbst zu bestimmen. Damit einher gehen eine Vielzahl an Pflichten und ein hoher Aufwand für die Unternehmen.

Externer Datenschutz: Entlastung für Ihr Unternehmen

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann den Arbeitsalltag in Punkto Datenschutz in Ihrem Unternehmen erheblich entlasten. Mit Expertenwissen trägt ein externer DSB zum umfassenden Schutz der verarbeiteten Daten und einem datenschutzkonformen Ablauf der Geschäftsprozesse bei.

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter berät die Geschäftsleitung hinsichtlich aller geltenden Datenschutzvorschriften im Unternehmen,

  • überwacht die Einhaltung der Vorschriften,
  • prüft Dokumente,
  • optimiert Prozesse,
  • entwickelt Strategien zum Schutz personenbezogener Daten,
  • arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen,
  • ist Anlaufstelle für Betroffene und Mitarbeitende in allen Fragen
  • rund um das Thema Datenschutz und
  • erstellt Datenschutz-Folgeabschätzungen auf Anfrage.

Laut DSGVO ist es möglich, dass Unternehmen einen internen Datenschutzbeauftragten benennen. Allerdings sind die Aufgaben derart vielfältig und komplex, dass ein externer Datenschutzbeauftragter mit umfangreicher Berufserfahrung aus vielen Projekten oft die bessere und sicherere Wahl für Ihr Unternehmen ist.

Externer Datenschutzbeauftragter: Aufgaben und Leistungen

Externer Datenschutz: Wir unterstützen Sie

Wir von der MKM Datenschutz GmbH übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Damit bleibt Ihnen die Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserer juristischen Expertise. Hierdurch sind Sie immer auf dem aktuellen Stand und über zukünftige Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes informiert. Unsere erfahrenen und zertifizierten Beraterinnen und Berater bieten Ihnen ein Datenschutzmanagement, das keine Herausforderung scheut.

Auf Ihren Wunsch hin etablieren wir ein Datenschutz-Managementsystem in Ihrem Unternehmen, das sich an Ihre Compliance-Organisation und an Ihre Geschäftsprozesse anpasst. Dabei finden wir passende und rechtssichere Lösungen für Sie.

Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten

Die Kosten für Ihren externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach den Anforderungen Ihres Unternehmens und dem Umfang, in dem wir für Sie tätig werden sollen. Pauschale Preise können wir Ihnen an dieser Stelle daher nicht nennen. Als Anhaltspunkt lässt sich jedoch sagen, dass der monatliche Beratungsbetrag unserer Kunden in der Regel zwischen 300 und 800 Euro liegt.

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind verschwindend gering im Vergleich zu möglichen Bußgeldern bei DSGVO-Verstößen. Es drohen hohe Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent Ihres weltweiten Jahresumsatzes!

Gehen Sie daher auf Nummer sicher und vertrauen Sie unseren Experten und Expertinnen im externen Datenschutz. Zur Kalkulation der Kosten für Ihren externen Datenschutzbeauftragten benötigen wir von Ihnen verschiedene Informationen. So sind beispielsweise die Branche, in der Ihr Unternehmen am Markt agiert, sowie die Standorte Ihres Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeitenden und die Anzahl eingesetzter Dienstleister, die personenbezogene Daten für Sie verarbeiten, entscheidend.

Diese Faktoren sind entscheidend:

Auch müssen wir einschätzen, wie sensibel die von Ihnen verarbeiteten Daten sind. Ein Krankenhaus zum Beispiel bedarf deutlich höherer Datenschutzmaßnahmen als ein Unternehmen im Bereich Maschinenbau. Weiterhin benötigen wir für die Kalkulation Informationen darüber, welche Partner an Ihren Geschäftsprozessen beteiligt sind und wie die IT-Infrastruktur an Ihren Unternehmensstandorten aufgebaut ist.

Externer Datenschutzbeauftragter: Ihre Vorteile

Bei MKM Datenschutz bieten wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter das Rundum-Sorglos-Paket. Wir unterstützen Sie umfassend und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Bei uns erhalten Sie ein umfängliches Datenschutzmanagement als Komplettlösung. Zudem bieten wir bedarfsgerechte Schulungen und weitere Maßnahmen zu Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden an.

Als Kunden profitieren Sie von einem hochspezialisierten und engagierten Beratungs-Team. Im Bereich Datenschutz sind wir nicht erst seit der DSGVO aktiv, sondern bereits seit 2004:

  • Alle unsere Beraterinnen und Berater sind Rechtsanwälte und Wirtschaftsjuristen mit einer hohen Affinität für IT- und Technik-Themen.
  • Unsere Beratungsansätze, Interviewtechniken und Lösungen sind über die Jahre gereifte Eigenentwicklungen, die wir permanent verbessern und aktualisieren.
  • Unsere Beraterinnen und Berater sind zertifiziert und in Sachen Datenschutz immer up-to-date.
  • Wir sind für zahlreiche Mittelständler und große Konzerne mit komplexen Datenstrukturen in unterschiedlichen Branchen tätig – in Deutschland, in Europa und weltweit durch unser Netzwerk mit Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Nationen.

Unsere Datenschutzberater und -Beraterinnen unterstützen Sie dabei, pragmatische und effiziente Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren und gewährleisten die datenschutzrechtliche Konformität. Bei Überprüfungen stehen wir Ihnen beratend und als Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten zur Seite.

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Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Sie möchten beim Datenschutz auf Nummer sicher gehen und einen externen DSB für Ihr Unternehmen bestellen? So einfach geht das:

  • Angebot: Gerne unterbreiten wir Ihnen nach einem Gespräch ein individuelles Angebot für einen externen DSB.
  • Vertragsabschluss: Prüfen Sie unser Angebot sorgfältig und in Ruhe. Bei Unklarheiten und Rückfragen helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter. Anschließend erstellen wir einen Vertragsentwurf über die Beauftragung eines Beraters für externen Datenschutz.
  • Bestandsaufnahme: Ihr externer Datenschutzbeauftragter prüft die DSGVO-relevanten Prozesse und Dokumente Ihres Unternehmens. Bereits zu diesem Zeitpunkt können wir Schwachstellen im Bereich Datenschutz identifizieren, um diese zu beseitigen.
  • Dokumentation der Ergebnisse: In einer ausführlichen Übersicht fasst Ihr externer Datenschutzbeauftragter die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zusammen und erstellt Handlungsempfehlungen.
  • Regelbetreuung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden: Ihr externer Datenschutzbeauftragter berät Sie hinsichtlich aller aufkommenden Themen zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen und unterstützt Sie bei der Überwachung zur Einhaltung der Vorschriften, entwickelt Strategien zum Datenschutz und arbeitet bei Bedarf mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Zudem schult und sensibilisiert Ihr externer Datenschutzbeauftragter Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit personenbezogenen Daten und ist Anlaufstelle für Betroffene.
MKM Datenschutz in Nürnberg und Berlin

Mehrwerte für Ihr Unternehmen

Als Kunde von MKM Datenschutz profitieren Sie zudem von der Zusammenarbeit mit unserer Wirtschaftsrechtskanzlei in Nürnberg und Berlin. Sie erhalten on top:

  • Rundum-Sorglos-Paket externer Datenschutzbeauftragter: Wir leisten mehr als das Gesetz erfordert und nehmen Ihnen Arbeit ab.
  • Datenschutzberatung und Rechtsberatung aus einer Hand: Bei uns erhalten Sie zur Datenschutzberatung auch eine rechtliche Beratung, da wir eng mit den Rechtsanwälten von MKM + PARTNER zusammenarbeiten – beispielsweise bei der Ausgestaltung von Verträgen oder im Bezug auf andere rechtliche Fragen, die auch den Datenschutz betreffen.
  • Datenschutz-Knowhow aus unterschiedlichen Branchen und Bereichen: Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über weitreichende Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen und Bereichen. Hiervon wird auch Ihr Unternehmen profitieren!
  • Europaweite Vertretung – internationale Beratung: Wir sind in ganz Europa vertreten und beraten mit unserem Partnernetzwerk auch weltweit tätige Unternehmen in Datenschutz-Fragen.

Lassen Sie sich kostenlos beraten und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot über die Beauftragung Ihres externen Datenschutzbeauftragten an.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter: Darauf müssen Sie achten!

Die DSGVO stellt Ihnen frei, ob Sie einen internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen DSB benennen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen:

Vorsicht: Interessenkonflikt bei internen Datenschutzbeauftragten!

Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass er die Arbeitsabläufe und Prozesse in Ihrem Unternehmen kennt. Allerdings kann nicht jeder Mitarbeitende die Aufgabe eines internen Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Eine unabhängige Aufgabenerfüllung als Datenschutzbeauftragter ist nur dann sichergestellt, wenn ein Interessenkonflikt ausgeschlossen werden kann. Ein Interessenkonflikt liegt z. B. vor, wenn der interne Datenschutzbeauftragte auf Leitungsebene tätig ist (z. B. als Mitglied der Geschäftsführung) oder die IT- oder Personalabteilung leitet. Mitarbeitende, die in diesen Abteilungen Datenverarbeitungsprozesse bestimmen bzw. beauftragen, können ebenfalls nicht zum DSB benannt werden. Weiterhin sind Angehörige der Unternehmensverantwortlichen von der Funktion ausgeschlossen.

Qualifikation: Kann ein interner Datenschutzbeauftragter das leisten?

Betrachten wir nun die fachlichen Kompetenzen eines DSB. Ein interner Datenschutzbeauftragter muss für seine Aufgabe beruflich qualifiziert sein. Dazu gehören ausreichende Kompetenzen im jeweiligen Wirtschaftsbereich und die Fähigkeit zur Erfassung von Verarbeitungsprozessen.

Ein interner DSB muss über ausreichendes Fachwissen in den Bereichen Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis verfügen. Nach Art. 39 DSGVO muss er die Fähigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben mitbringen. Erfüllt ein interner Datenschutzbeauftragter diese Anforderungen nicht, kann er von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde abberufen werden.

Das Gesetz macht keine Vorgaben, in welcher Form sich der Datenschutzbeauftragte Fachwissen aneignet. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Fortbildungen. Jedoch sollten Sie die hohen Kosten für die Aus- und Weiterbildung eines internen Datenschutzbeauftragten nicht außer Acht lassen. Den zeitlichen Aufwand dürfen Sie ebenfalls nicht unterschätzen. Kosten für Fachliteratur und eine entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes müssen zudem berücksichtigt werden. Im Vergleich dazu sind die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragen deutlich geringer.

Bitte bedenken Sie, dass ein interner Datenschutzbeauftragter über Fachwissen verfügen und dieses regelmäßig auffrischen muss. Hat Ihr Mitarbeiter dafür genügend Zeit?

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Zeitaufwand: Hat ein interner Datenschutzbeauftragter genügend Zeit für seine Kernaufgaben?

Der Zeitaufwand für die Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter ist nicht pauschalisierbar. Er hängt u. a. von der Größe des Unternehmens, dem Umfang der verarbeiteten Daten und der IT-Struktur ab. Ein interner Datenschutzbeauftragter benötigt schon in der Einarbeitungsphase viel Zeit. Er muss eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchführen, das Verarbeitungsverzeichnis aufstellen, prüfen und Ergänzungen ausarbeiten. In dieser Phase wird der Mitarbeitende seiner Kerntätigkeit wahrscheinlich nur eingeschränkt nachgehen können.

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind moderat – vergleichen Sie daher, ob es nicht profitabler wäre, einen externen DSB anstelle eines internen Datenschützers zu benennen.

Achtung: Besonderer Kündigungsschutz eines internen DSB!

Interne Datenschutzbeauftragte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Das ist in etwa vergleichbar mit einem Betriebsratsmitglied.

Unter bestimmten Voraussetzungen können interne Datenschutzbeauftragte abberufen werden. Allerdings müssen dafür triftige Gründe vorliegen, die auch in einem Arbeitsverhältnis eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist nicht fest an Ihr Unternehmen gebunden. Ist das nicht der bessere Weg in Sachen Datenschutz?

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter: Wer haftet?

Ein angestellter interner DSB haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Hauptrisiko bei Datenschutzverstößen durch Beratungsfehler liegt damit beim Vorstand bzw. dem Geschäftsführer des Unternehmens. Und das kann teuer werden. Bei einem Datenschutzverstoß drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes! Zwischen einem externen Datenschutzbeauftragten und dem Auftraggeber besteht kein Angestelltenverhältnis. Damit genießt ein externer Datenschutzbeauftragter keine Vorteile in Bezug auf Haftungsschutz.

Schon bei einer leichten Fahrlässigkeit haftet ein externer DSB gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten müssen Sie sich um Haftungsfragen keine Sorgen machen.

Externer Datenschutzbeauftragter: Vorteile auf einem Blick

Mit der MKM Datenschutz GmbH als externe Datenschutzbeauftragte sind Sie auf der sicheren Seite – ohne Risiko, mit fachlichem Knowhow der Beraterinnen und Berater und bei transparenten Kosten. Vertrauen Sie uns und zahlreichen zufriedenen Kunden.

Unsere externen Datenschutzbeauftragten sind erfahrene und zertifizierte Juristen,

  • bringen Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen und Projekten mit,
  • nehmen an regelmäßigen Fortbildungen teil,
  • beraten mittelständische Unternehmen und Konzerne,
  • arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene,
  • haften für ihre Beratungstätigkeit und
  • sind nicht dauerhaft an ein Unternehmen gebunden.

Alle unsere Expertinnen und Experten für externen Datenschutz sind erfahren in der Beratung von Mittelständlern und Konzernen mit komplexen Datenstrukturen. Ist Ihr Unternehmen international aufgestellt? Sprechen Sie uns an. Unser weltweites Netzwerk ermöglicht eine rechtssichere Beratung in fast jedem Land dieser Welt. Profitieren Sie von unserem Knowhow, wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter.

Lassen Sie sich kostenlos beraten und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot über die Beauftragung Ihres externen Datenschutzbeauftragten an.

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Häufige Fragen zu diesem Thema


Laut DSGVO müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Mitarbeitende regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert, z. B. mit PC, Tablet oder Smartphone, verarbeiten. Das ist häufig in der IT- oder Personalabteilung der Fall, kann jedoch auch alle anderen Abteilungen Ihres Unternehmens betreffen. Die Verpflichtung zur Benennung ist unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden, wenn das Unternehmen besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist z B. bei Gesundheitsdaten oder Daten zu politischen Einstellungen der Fall. Oder wenn die Kernaufgabe der Unternehmenstätigkeit in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten liegt.Auch müssen Unternehmen einen DSB benennen, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO bedürfen. Achtung, wenn Ihr Unternehmen nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, müssen Sie die Vorgaben der DSGVO dennoch einhalten. Daher ist es häufig sinnvoll, nicht an den moderaten Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten zu sparen und freiwillig einen externen DSB zu benennen. Herausforderungen und Aufgaben sind dann an den externen DSB adressiert und liegen nicht bei Ihnen. Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten braucht? Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter

Im Idealfall ist ein externer Datenschutzbeauftragter ausgebildeter Jurist und hat gleichzeitig eine Affinität für Technik- und IT-Themen. Er sollte im Bereich Datenschutz zertifiziert sein und sich regelmäßig fortbilden. Nur so kann er als Dienstleister seine Kunden kompetent und rechtssicher beraten.
Ein erfahrener Datenschutzbeauftragter verfügt über umfangreiches Knowhow und Expertise aus zahlreichen Datenschutzprojekten in unterschiedlichen Branchen. Daher sollten Sie sich auf ein erfahrenes und etabliertes Beratungsunternehmen verlassen. Wir von MKM sind im Datenschutz bereits seit 2004 aktiv und nicht erst seit der DSGVO! Unsere Beratungsansätze, Interviewtechniken und Lösungen sind über die Jahre gereifte Eigenentwicklungen. Diese verbessern und aktualisieren wir permanent. Alle unsere Beraterinnen und Berater sind zertifiziert und verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und zu spezialisieren. Wir sind es gewohnt, Mittelständler und Konzerne in komplexen Datenstrukturen zu beraten. Unser weltweites Netzwerk ermöglicht uns eine rechtssichere Beratung in fast jedem Land dieser Welt. Durch unsere Lösungen im Datenschutz können Sie an diesen Bereich Ihres Compliance-Managements endlich einen Haken setzen.

Formal gibt es in der DSGVO keine Vorgaben über die Form der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Theoretisch genügt die mündliche Ernennung. Jedoch ist die schriftliche Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus Beweis- und Rechenschaftsgründen mehr als empfehlenswert. Zudem raten wir, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten schriftlich zu fixieren.Die Zuständigkeit eines DSB muss den entsprechenden Behörden mitgeteilt werden (Artikel 37 Absatz 7 DSGVO). Innerhalb und außerhalb des Unternehmens müssen die Zuständigkeit und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden, z. B. im Intranet und auf der Internetseite.

Kann ein interner Datenschutzbeauftragter abberufen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein interner Datenschutzbeauftragter abberufen werden. Hierfür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen, die auch in einem Arbeitsverhältnis eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.

Wird ein interner Datenschutzbeauftragter abberufen, so ist eine Kündigung innerhalb eines Jahres unzulässig. Es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Sie können die Zusammenarbeit jederzeit vertragsgemäß beenden.

Sie sind unsicher, ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen sollen? Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter [Link]


Ein interner angestellter Datenschutzbeauftragter haftet nur, wenn er vorsätzlich und mit grober Fahrlässigkeit handelt. In allen anderen Fällen haften Sie als Vorstand oder Geschäftsführer. Und das kann teuer werden. Bei einem Datenschutzverstoß drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes!

Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen haftet bei einem durch ihn verursachten Verstoß gegen die DSGVO in gesetzlichem Umfang für seine Tätigkeit. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sind Sie auch bei Haftungsfragen auf der sicheren Seite.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.

Externer Datenschutz: Beratungsstandorte

Hinter MKM Datenschutz steht ein Team engagierter Expertinnen und Experten, die eng zusammenarbeiten, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung anbieten zu können.

Ausgehend von unseren beiden Standorten in Nürnberg und Berlin betreuen unsere Datenschutzberaterinnen und -berater Kunden deutschland- und europaweit:

MKM Datenschutz GmbH
Äußere Sulzbacher Straße 118
90491 Nürnberg
Telefon: +49 911 990 860 0
Mail: info@mkm-datenschutz.de

MKM Unternehmensgruppe
Spreeufer 5
10178 Berlin
Telefon: +49 30 4036 4060
Mail: info@mkm-datenschutz.de

Externer Datenschutz: Referenzen

Wir sind die Datenschutz-Spezialisten für Mittelständler und Konzerne mit komplexen Datenstrukturen in Deutschland, Europa und im außereuropäischen Raum.

Hier finden Sie einen Auszug ausgewählter Kunden:

Datenschutz: Schulungsprogramme

Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachen Datenschutz und im Umgang mit personenbezogenen Daten schulen oder sensibilisieren? Wir bieten Ihnen dafür spezielle Schulungsprogramme an und verdeutlichen Problematiken der Datenschutz-Anwendungen an praktischen Beispielen aus dem Arbeitsalltag im Unternehmen.

Idealerweise lassen sich Schulungen mit einer allgemeinen Datenschutzberatung Ihres Unternehmens verbinden. Nach einer Analyse der Datenflüsse und Gesprächen mit den Verantwortlichen können wir in den Schulungen exakt auf die individuellen
Anforderungen Ihres Unternehmens eingehen.

Unsere Schulungen bieten wir für verschiedene Branchen an, z. B.:

  • Banken
  • Finanzen
  • Steuern
  • Pharma
  • Personal
  • Handwerk
  • Software-Entwickler
  • Marketing
  • Ärzte
  • IT-Dienstleister
  • Datenvernichtung
  • Produktion
  • Versandhandel

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