Internationale Datenschutzberatung

Die Datenschutzgrundverordnung ist ein internationales Erfolgsmodell. Viele Länder außerhalb Europas nehmen sie zum Vorbild für eigene Datenschutzgesetze.

International agierende Unternehmen und der globale Datenverkehr erfordern eine Datenschutzberatung, die sich an diesem Maßstab messen lassen und in Einklang gebracht werden müssen. Verschiedene nationale Gesetzeslagen, sowie das immer weiter voranschreitende europäische Recht, internationale Abkommen und individuelle Anforderungen der Vertragspartner erfordern komplexe Lösungen.

MKM hat umfassende Erfahrung in der internationalen Datenschutzberatung, berät ausländische Unternehmen beim Markteintritt in Europa und besitzt ein Partnernetzwerk in 200 Ländern weltweit.

Die Verwendung von personenbezogenen Daten in Drittländern außerhalb Europas stellen alltägliche Herausforderungen dar. Aktuell sind Datenverwendungen nach dem Brexit oder zur Datenübertragung in die USA mit dem Schrems-II-Urteil des EuGH durch fast jedes Unternehmen zu managen. Themen, die zur Vermeidung von Bußgeldern unbedingt Beachtung finden sollten.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres internationalen Datenschutzes, insbesondere bei

  • der rechtlichen Überprüfung von Datentransfers im Einklang mit dem jeweils nationalen Recht,
  • der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern im jeweiligen Land
  • der Gestaltung und Abwicklung internationaler Datentransfers,
  • dem Abschluss von Standardvertragsklauseln in Anbetracht neuer Vorgaben wie z.B. dem Schrems-II-Urteil des EuGH,
  • dem Aufbau und Abschluss von Binding Corporate Rules (BCRs) sowie ähnlicher Vertragsstrukturen.