Allgemeine Geschäftsbedingungen für das e-Learning Angebot der MKM Datenschutz GmbH

1. Geltungsbereich der AGB

  1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für Verträge über die Teilnahme an E-Learning Kursen (nachfolgend „Kurs/Kurse”) der MKM Datenschutz GmbH, Äußere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg (nachfolgend: „Anbieter“). Mit dem Erwerb des Kurses beim Anbieter erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Vertragsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Kunde ist diejenige natürliche oder juristische Person bzw. die rechtsfähige Personengesellschaft, die Kurse zum Zwecke der Registrierung von Teilnehmern beim Anbieter bucht. Teilnehmer bezeichnet die konkreten Personen, die dem Anbieter durch den Kunden zur Registrierung benannt werden.
  3. Kunde kann ausschließlich sein, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und daher Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an Kursen mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter bietet Lizenzen für Kurse an. Der Kunde erwirbt vom Anbieter eine bestimmte Anzahl von Lizenzen für die von ihm zu benennenden Teilnehmer zur Nutzung innerhalb eines Kalenderjahres. Nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für einen Kurs ermöglicht die erworbene Lizenz den Zugriff auf den ausgewählten Kurs durch den benannten Teilnehmer.
  2. Der Inhalt und die Beschaffenheit der angebotenen Kurse ergeben sich aus den jeweiligen Angaben des Anbieters im Zusammenhang mit der Darstellung der Kurse. Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass darüber und über das Übliche hinausgehende Erwartungen des Kunden durch den Kurs erfüllt werden. Der Anbieter ist berechtigt, Kurse inhaltlich zu ändern, wenn und soweit eine Änderung technisch oder rechtlich erforderlich ist und die Änderung nicht dazu führt, dass damit von der vereinbarten Beschaffenheit des Kurses mehr als nur unwesentlich abgewichen wird.
  3. Bei den Kursen handelt es sich um Leistungen im Rahmen des SaaS (Software as a Service), es ist lediglich die Verfügbarkeit im Internet geschuldet. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen ist die Einhaltung der technischen Systemvoraussetzungen durch den Kunden, wie sie ihm Rahmen des Angebots vom Anbieter angegeben werden. Die Kurse stehen während der vertraglich mit dem Geschäftskunden vereinbarten Laufzeit grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 98% auf das Kalenderjahr gerechnet ermöglicht wird; Wartungszeiten sind bereits bei der Berechnung der Soll-Verfügbarkeit abzuziehen, gehören also nicht zur geschuldeten Zeit der Verfügbarkeit. Der Anbieter ist berechtigt, jeden Monat eine Stunde Wartungszeit außerhalb der üblichen Kerngeschäftszeiten (8-18 Uhr) anzusetzen. Darüber ist der Anbieter zu ungeplanten Wartungszeiten in Höhe von einer Stunde pro Monat berechtigt, wenn der Anbieter den Kunden hierüber vorher mit im Einzelfall angemessener Frist benachrichtigt hat.

3. Vertragsschluss

  1. Der Anbieter informiert insbesondere auf seinen Internetseiten freibleibend über zur Verfügung stehende Kurse.
  2. Der Kunde kann per E-Mail oder mittels des über die Webseite des Anbieters bereitgestellten Formulars ein Angebot für den Erwerb von Lizenzen anfordern. Der Anbieter erstellt daraufhin ein individuelles Angebot für den Kunden und sendet dies dem Kunden zu. Soweit im Angebot nichts anders bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb von fünf Kalendertagen annehmen. Akzeptiert der Kunde das Angebot, so kommt der Vertrag mit den im Angebot vereinbarten Bestimmungen zustande.

4. Registrierung von Teilnehmern/Freischaltung, Zugang zu den Kursen

  1. Der Kunde hat nach Vertragsschluss innerhalb des gebuchten Kalenderjahres die Möglichkeit, Teilnehmer für den ausgewählten Kurs zu registrieren. Eine Registrierung auf der Grundlage einer erworbenen Lizenz ist nach Ablauf des Kalenderjahres nicht mehr möglich. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, die rechtzeitige Registrierung der Teilnehmer für die erworbenen Lizenzen sicherzustellen.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Teilnahme an Dritte gegen Entgelt oder gegen andere Gegenleistung anzubieten.
  3. Der Zugang zu den Kursen erfolgt passwortgeschützt, die Zugangsdaten sind jeweils nur für einen Teilnehmer gültig. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten sicher aufzubewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist auch verpflichtet, die Teilnehmer auf diese Verpflichtungen hinzuweisen und die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Teilnehmer in zumutbarer Weise zu überwachen.
  4. Lizenzen, zu denen bereits eine Registrierung erfolgt ist, sind nicht auf einen anderen Teilnehmer oder Dritten übertragbar. Für einen weiteren Teilnehmer ist eine erneute Registrierung vorzunehmen.
  5. Der Zugang zum Kurs wird für einen freigeschalteten Teilnehmer nur innerhalb des gebuchten Kalenderjahres ermöglicht.
  6. Die Registrierung und Freischaltung der Teilnehmer wird zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres aufgehoben. Bereits im Vorjahr registrierte Teilnehmer müssen im nächsten Kalenderjahr wieder für Kurse freigeschaltet werden. Soweit die Aufhebung der Freischaltung und Registrierung der Teilnehmer nicht erfolgen soll, hat der Kunde dem Anbieter entsprechend hiervon bis zum 30.10 eines jeden Kalenderjahres zu informieren.
  7. Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge von Teilnehmern bei Missbrauch durch den Kunden, den Teilnehmer oder durch einen Dritten zu sperren.

5. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit Schluss des Kalenderjahres. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres von einer Partei gekündigt wird.
  2. Der Inhalt des Vertrags eines Folgejahres richtet sich stets nach den Bedingungen, die zwischen den Parteien im vorangegangenen Kalenderjahr galten, insbesondere ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, die gleiche Anzahl an Lizenzen gegen Entgelt abzunehmen, die er während des gesamten vorhergehenden Kalenderjahres erworben hat.
  3. Vereinbaren die Parteien bereits bei Vertragsschluss eine von Ziffer 5a) abweichende Vertragszeit von zwei oder mehreren Jahren, gelten die Bedingungen zur automatischen Verlängerung entsprechend nach Ablauf des letzten Kalenderjahres der verlängerten Vertragszeit.
  4. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; eine solche Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Kursen für den Kunden und seine Teilnehmer unverzüglich zu sperren.

6. Vergütung

  1. Der Kunde schuldet für die für ein Kalenderjahr vereinbarten Lizenzen die vertraglich vereinbarte Vergütung.
  2. Die Gebühren für die erworbenen Lizenzen sind mit Abschluss des Vertrages, bei Verlängerung zum Zeitpunkt der automatischen Vertragsverlängerung für das Folgejahr sofort und im Voraus zur Zahlung fällig.
  3. Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt., wenn und soweit nichts anderes angegeben ist.

7. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält pro erworbene Lizenz das einfache, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung des gebuchten Kurses durch registrierte Teilnehmer. Das Nutzungsrecht aus einer Lizenz ist für das Kalenderjahr, in dem die Freischaltung des Kurses erfolgte, sowie im Falle der automatischen Verlängerung für jedes weitere Kalenderjahr gültig. Es umfasst den Zugang und die Ansicht des gebuchten Kurses online ausschließlich durch vom Kunden zum Kurs benannte und registrierte Teilnehmer.
  2. Jedwede Vervielfältigung oder Speicherung der Kurse sind nicht gestattet; dies gilt nicht für möglicherweise stattfindende kurzfristige Kopien im Arbeitsspeicher des Teilnehmers. Eine Unterlizenzierung durch den Kunden ist nicht zulässig.
  3. Der Erwerb des Nutzungsrechts nach Ziffer 7a) steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die Vergütung nach Ziffer 6 dieses Vertrags vollständig ausgeglichen hat.
  4. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Kurses oder seiner Inhalte sind verboten. Das gewährte Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar; dies gilt ausdrücklich nicht für Teilnehmer, die der Kunde für den gebuchten Kurs namentlich registriert hat. Nach Registrierung eines Teilnehmers ist der Austausch der Person des Teilnehmers für den gebuchten Kurs für das Lizenzjahr nicht möglich.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm benannten Teilnehmer auf die Einhaltung der unter Ziffer 7 dieser AGB genannten Bedingungen für die Nutzungsrechte zu hinzuweisen.

8. Gewährleistungsrecht

  1. Die Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln richten sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine unerhebliche Einschränkung in Beschaffenheit oder Verwendungseignung der Kurse stellt indes keinen Mangel dar.
  2. Der Kunde hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich dem Anbieter in Textform (E-Mail, Telefax, Brief, etc.) anzuzeigen. Der Anbieter behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist.
  3. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist. Das Recht des Kunden, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

9. Haftung

  1. Für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden aufgrund vorsätzlicher Pflichtverletzung oder soweit das Gesetz sonst zwingend eine unbegrenzte Haftung vorschreibt, z.B. bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet der Anbieter unbegrenzt.
  2. Wenn und soweit eine Haftung nach Ziffer 9a) nicht vorliegt, ist die Haftung des Anbieters im Falle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch ihn oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Außerhalb der Haftungsfälle nach den obigen Ziffer 9a) und b) haftet der Anbieter nur für grobe Fahrlässigkeit sowie ebenfalls der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen, insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters, ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Verlust von Daten oder Informationen, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzungen, Betriebsunterbrechung, Finanzierungsaufwendungen sowie Folgeschäden, insbesondere aus Verpflichtungen gegenüber Dritten; dies gilt nicht, wenn vertraglich oder in diesen AGB etwas anderes geregelt ist oder bei vorsätzlicher Herbeiführung.

10. Höhere Gewalt

  1. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, wenn seine Leistungen aufgrund von Unmöglichkeit, Verzögerungen oder Leistungsmängel ganz oder teilweise beeinträchtigt bzw. behindert werden und diese Beeinträchtigungen auf höherer Gewalt oder anderen Ereignissen beruhen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (Krieg, Terrorakte, Mobilmachung, Aufruhr, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Pandemien, Epidemien, Naturereignisse, Hackerangriffe, Embargo etc.) und die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
  2. Der Anbieter teilt dem Kunden den Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses im Sinne von Ziffer 10 a) unverzüglich in Textform mit. Ist die Behinderung nach einer objektiven Einschätzung zum Zeitpunkt des Eintritts von lediglich vorübergehender Dauer und ist es dem Kunden sowie seinen Teilnehmer gleichwohl zumutbar, den Kurs noch innerhalb des gebuchten Kalenderjahres zu absolvieren, liegt kein Grund für eine Kündigung des Vertrags vor. Bei einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung bzw. wenn dem Kunden die Nutzung des Kurses innerhalb des Kalenderjahres nicht mehr möglich oder zumutbar ist, steht den Parteien das Recht zu, den Vertrag durch eine Erklärung in Schriftform zu kündigen; die Frist für eine solche Kündigung beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem dem Kunden die Information über die Beeinträchtigung zugeht.

11. Sonstiges

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder Teilen daraus.
  2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt gleichwohl berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Bereitstellung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Alternativ können Sie unsere AGB hier als PDF-Datei herunterladen.