EU-Kommission hält BDSG-neu für rechtswidrig

Die EU-Kommission hält das deutsche Umsetzungsgesetz für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für rechtswidrig. Grund sind vermeintliche Öffnungsklauseln, die die Bundesregierung nutzen will.

Die beschlossene DSGVO soll für einen höheren Standard im europäischen Datenschutzrecht sorgen und ist bereits beschlossen. 2018 tritt sie in Kraft. Das geplante deutsche Umsetzungsgesetz BDSG-neu hat jetzt die EU-Kommission auf den Plan gerufen.

Keine Öffnungsklausel vorgesehen

Grund hierfür ist ein Streit um Öffnungsklauseln in der DSGVO, die eigene nationale Regelungen erlauben würden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die DSGVO solche Klauseln vorsieht. Dem widerspricht die EU-Kommission: es gebe lediglich Raum für nationale Spezifizierungen. Konkret kritisiert die Kommission den geplanten § 23 BDSG-neu, der nach Ansicht der EU zu weitreichende Ausnahmen für öffentliche Stellen vorsieht, personenbezogene Daten für „andere Zwecke“ verarbeiten zu dürfen. Die Formulierung sei zu ungenau. Auch die Betroffenenrechte würden zu stark eingeschränkt: der Entwurf unterlaufe die vorgesehen Möglichkeiten zur Einsichtnahme in gespeicherte Daten und deren Recht auf Korrektur bzw. Löschung.

Ist die geplante Nachjustierung ausreichend?

Mittlerweile liegt ein Änderungsantrag vor, der Abhilfe schaffen soll. Insbesondere bei den Betroffenenrechten soll nachgebessert werden. Ob die beantragten Änderungen ausreichen, ist nicht sicher. Kritik kommt weiterhin von deutschen Datenschutzbeauftragten der Länder. In der aktuellen Fassung des BDSG-neu wurde die beantragte Änderung angenommen.