EU-US Privacy Shield verabschiedet

Die EU und die USA haben das neue Datenschutz-Abkommen EU-US Privacy Shield verabschiedet. Es ersetzt das vom EuGH für ungültig erklärte Abkommen Safe Harbor. Kritiker bemängeln, dass zentrale Probleme nicht beseitigt worden seien.

EU-Mitgliedsstaaten und Kommission nehmen Privacy Shield an

Nach mehreren Monaten Verhandlung haben sich die EU und die USA auf ein neues Abkommen zum Datentransfer geeinigt. Das neue Abkommen legt neue Schutzstandards für den Datenverkehr zwischen der EU und den USA fest. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) monierten Probleme beseitigt wurden. Unter anderem soll das massenhafte Sammeln von Daten nur noch in wenigen Fällen und unter strengeren Voraussetzungen gestattet sein. Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten dürften der Ansicht der Kommission folgen. Bei der Abstimmung enthielten sich Österreich, Kroatien, Slowenien und Bulgarien.

Für das neue Abkommen können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium registrieren, wenn sie die Datenschutzstandards erfüllen und dies selber nachweisen können. Das Ministerium überprüft, anders als bei Safe Harbor, nun aktiv das Einhalten der geltenden Bestimmungen.

Aktueller Status: massive Kritik, Deutschland will kein Klagerecht für Behörden

Nach einer anfangs schleppenden Nachfrage füllt sich die Liste der zertifizierten Unternehmen auf der Homepage des Abkommen zusehends. Gleichzeitig wurde massive Kritik an dem Abkommen laut. Der Jurist Max Schrems, dessen Klage zum Safe Harbor-Urteil des EuGH geführt hatte, mahnte eine mangelnde Umsetzung der richterlichen Vorgaben an. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in Privacy Shield einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, einer Überprüfung durch den EuGH werde das Abkommen nicht standhalten. Besonders das massenhafte Sammeln von Daten zur Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit steht weiterhin in der Kritik.

Den europäischen Datenschutzbeauftragten geht zudem die Schaffung der neuen Ombudsstelle nicht weit genug, an die sich EU-Bürger wenden können. Sie wollen nach einem Jahr die Effektivität der neuen Regelungen genau prüfen. Industrieverbände begrüßen hingegen Privacy Shield und bauen auf eine benötigte Rechtssicherheit.

Klagerecht für Behörden wird zum Streitpunkt

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bahnt sich zudem ein weiterer Streitpunkt an. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein Klagerecht der Datenschutzbehörden vorzulegen. Allerdings soll sich dieses Klagerecht auf Verstöße gegen das Abkommen beschränken. Ein Klagerecht für die Behörden gegen Angemessenheitsentscheidungen der Kommission – womit bspw. das Abkommen als solches angegriffen werden könnte – oder eine solches Recht in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland will die Bundesregierung den Behörden nicht einräumen.

Keine Rechtssicherheit bei Datentransfer in die USA

Im Ergebnis gibt es damit zwar einige rechtliche Instrumente, die den Datentransfer in die USA ermöglichen wie das EU Privacy Shield oder z.B. die EU Standard Model Contracts. Jedoch gibt es kein einziges Instrument, das derzeit gerade nicht einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden wird. Damit bleibt der Datenaustausch weiterhin rechtlich unsicher und es wäre begrüßenswert, wenn die Gerichte hier nun schnell für Rechtssicherheit sorgen würden.