Klage gegen Privacy Shield eingereicht

Digital Rights Ireland hat Klage gegen das kürzlich angenommene Abkommen EU-US Privacy Shield eingereicht. Bereits nach zwei Monaten wird Privacy Shield nun zum Fall für die europäischen Gerichte.

Privacy Shield unter Beschuss

Eingereicht wurde eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) von der Lobbygruppe Digital Rights Ireland Ltd. Als erstinstanzliches Gericht ist das Europäische Gericht (EuG) zuständig, das die Rechtssache unter dem Aktenzeichen T-670/16 verhandelt. Die zweite Instanz wäre dann der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Tauziehen um Datenexport in die USA geht weiter

Mit der eingereichten Klage geht das Tauziehen um den Datenexport aus der EU in die USA in die nächste Runde. Unternehmen haben während des Verfahrens, wenn überhaupt, eine wackelige Rechtssicherheit, die aber kaum ein langfristiges Planen auf Basis des neuen Abkommens ermöglicht. Viele Kritiker von Privacy Shield bezweifeln ein Standhalten des Abkommens bei einer Überprüfung durch den EuGH. Unternehmen müssen sich auf eine anhaltende unklare Rechtslage einstellen.