Kündigung wegen Datenschutzverstoß kann rechtmäßig sein

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Kündigung wegen Datenschutzverstößen für rechtmäßig erklärt. Die aktuelle Entwicklung der steigenden Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsrecht hält damit weiter an.

Verarbeitet ein Mitarbeiter unbefugt personenbezogene Daten kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dabei muss der Mitarbeiter die Daten noch nicht einmal zwingend an Dritte weitergeben. Auch das Einsehen dieser Daten aufgrund von Neugierde ist ein ausreichender Kündigungsgrund, so das Gericht. Zudem soll es nach dem LAG nicht auf eine bestimmte Größe des Betroffenenkreises ankommen. Somit wäre schon das unbefugte Verarbeiten personenbezogener Daten einer Person wohl ein gerechtfertigter Kündigungsgrund.

Datenschutz im Arbeitsrecht immer wichtiger

Mit dem Urteil des LAG setzt sich die seit einigen Jahren anhaltende Entwicklung im Arbeitsrecht fort. Das Datenschutzrecht findet im Arbeitsrecht immer mehr Beachtung und spielt gerade im Kündigungsrecht eine zunehmend größere Rolle. Im Jahr 2014 hatte das Bundesarbeitsgericht in seinem sog. „Spind-Urteil“ die Bedeutung des Datenschutzrechts für Arbeitsverhältnisse deutlich aufgewertet, als es die Möglichkeit eines – ohnehin sehr seltenen – prozessualen Beweisverwertungsverbots ausdrücklich bejahte, wenn die vorgebrachten Beweismittel durch einen Verstoß des § 32 BDSG gewonnen wurden. Die Schlussfolgerung des BAG war damals, dass sich ein Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus einem datenschutzrechtlichen Verstoß ergeben kann.

Arbeitgeber sollten sich dieser anhaltenden Entwicklung bewusst sein und ihre Mitarbeiter gezielt daraufhin schulen und informieren. Ein entsprechendes Datenschutzmanagement und Compliance-System, dass die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben und die Kontrolle unterstützen, reduzieren Risiken für Unternehmen und Verwaltung.

Hintergrund

Im vorliegenden Fall wurde der Mitarbeiterin eines Bürgeramtes fristlos gekündigt. Die Frau hatte laut Gericht „hunderte Male“ Meldedaten von ihr bekannten Personen aufgerufen. Zudem soll sie personenbezogene Daten an einen Bekannten weitergegeben haben, der diese in einem Unterhaltsstreit verwendet hat. Dies ist aber bislang umstritten. Wegen des unbefugten Abrufens dieser Daten wurde die Frau auch strafrechtlich verurteilt.