UPDATE: Angemessenheitsbeschluss für UK

Gestern noch dagegen, heute schon dafür? Das EU-Parlament macht die Tür für einen Angemessenheitsbeschluss zumindest einen Spalt auf.

Auf Antrag des LIBE Ausschusses hat das EU-Parlament heute beschlossen, dass die EU-Kommission ihren Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses nachbessern muss. An der Entscheidung des Vortags, dass das Vereinigte Königreich kein der EU gleichwertiges Datenschutzniveau bietet, hält das Parlament damit fest. Mit dem heutigen Beschluss wird die Kommission dahingehend aufgefordert, dass der Entwurf „in jeder Hinsicht mit dem EU-Recht und der Rechtsprechung in Einklang zu bringen“ ist. Das Parlament greift in diesem Zusammenhang konkret das Schrems II Urteil des EuGH auf und überträgt es auf die Situation im Vereinigten Königreich.

Das Parlament sieht nicht nur die Kommission, sondern auch das Vereinigten Königreich in der Pflicht aktiv zu werden. Insbesondere hat es Bedenken hinsichtlich der faktischen Durchsetzung der DSGVO, der Datenverarbeitung für die Einwanderungskontrolle, Regelungen hinsichtlich Massenüberwachung und der Weiterleitung von Daten in Drittländer aufgrund eigener Beschlüsse.

Das Parlament hält es erforderlich „einen Aktionsplan zu erstellen, um so bald wie möglich die […] festgestellten Mängel zu beheben und andere offene Fragen im Bereich des Datenschutzes des Vereinigten Königreichs zu klären, was eine Voraussetzung für den endgültigen Angemessenheitsbeschluss sein muss“.

Der Ball liegt damit wieder bei der EU-Kommission. Mit einer Entscheidung der Kommission wird in den nächsten Monaten gerechnet. Soweit keine Entscheidung bis zum Ablauf der Übergangsphase zum 01. Juli getroffen wird sind Unternehmen erneut mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Wir sind gespannt…

Autoren: Fabian Dechent, Sven Sperling