In regelmäßigen Abständen bieten wir Fachkundeschulungen sowie kostenfreie Info-Webinare rund um das Thema Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit sowie zu aktuellen wirtschaftsrechtlichen Themen an. Informationen zu Inhalt, Terminen und Anmeldung zu den bevorstehenden Veranstaltungen finden Sie auf der nachfolgenden Seite.
Bevorstehende Veranstaltungen:
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz – §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 13. März 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent*innen: Rechtsanwältin Frau Elisa Scherg oder Rechtsanwältin Frau Vivien Demuth oder Herr Fabian Dechent
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz – Effektiv mit WHITE SPARROW
ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung
Fakt ist – Niemand bleibt verschont.
Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.
MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.
White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.
In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.
Folgendes erwartet Sie im Webinar:
TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung
Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:
- Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
- Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
- Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
- Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
- Wie geht man mit anonymen Meldungen um?
TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW
Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:
- Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
- Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
- Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
- Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
- Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
- Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?
WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 14. März 2024 – 14:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz – Effektiv mit WHITE SPARROW
ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung
Fakt ist – Niemand bleibt verschont.
Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.
MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.
White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.
In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.
Folgendes erwartet Sie im Webinar:
TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung
Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:
- Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
- Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
- Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
- Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
- Wie geht man mit anonymen Meldungen um?
TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW
Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:
- Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
- Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
- Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
- Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
- Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
- Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?
WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 19. März 2024 – 11:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar
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Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz – §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 20. März 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent*innen: Rechtsanwältin Frau Elisa Scherg oder Rechtsanwältin Frau Vivien Demuth oder Herr Fabian Dechent
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Das Hinweisgeberschutzgesetz – Effektiv mit WHITE SPARROW
ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung
Fakt ist – Niemand bleibt verschont.
Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.
MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.
White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.
In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.
Folgendes erwartet Sie im Webinar:
TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung
Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:
- Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
- Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
- Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
- Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
- Wie geht man mit anonymen Meldungen um?
TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW
Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:
- Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
- Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
- Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
- Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
- Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
- Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?
WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 25. März 2024 – 11:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Grundlagen Hinweisgeberschutzgesetz
Vermeidung von Bußgeldern I Pflichtaufgaben I Rechtssichere Umsetzungstipps
Die Compliance-Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen haben einen neuen Baustein bekommen – das Hinweisgeberschutzgesetz – es trat am 02. Juli 2023 in Kraft.
Um mögliche offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie sonstige Konsequenzen zu vermeiden, besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmensentscheider und Verwaltungsleitende. Gleichzeitig gilt es ab jetzt gesetzliche Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen.
In einem unserer kostenfreien Info-Webinare zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz bringen wir Sie auf den neuesten Stand!
Folgende Themen werden wir dort u.a. behandeln:
- Wer muss wann ein internes Hinweisgebersystem installieren?
- Welche Meldungen müssen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten
- Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
- · Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
- · Was passiert, wenn Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen gegen das Gesetz verstoßen?
Sie erhalten im Webinar einen ersten Überblick zu u.a. diesen Fragen und zu weiteren Details des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team der MKM LEGAL
Termin: 08. April 2024 – 10:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
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Das Hinweisgeberschutzgesetz – Effektiv mit WHITE SPARROW
ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung
Fakt ist – Niemand bleibt verschont.
Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.
MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.
White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.
In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.
Folgendes erwartet Sie im Webinar:
TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung
Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:
- Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
- Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
- Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
- Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
- Wie geht man mit anonymen Meldungen um?
TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW
Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:
- Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
- Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
- Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
- Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
- Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
- Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?
WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 10. April 2024 – 14:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
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Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz – §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 11. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent*innen: Rechtsanwältin Frau Elisa Scherg oder Rechtsanwältin Frau Vivien Demuth oder Herr Fabian Dechent
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Das Hinweisgeberschutzgesetz – Effektiv mit WHITE SPARROW
ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung
Fakt ist – Niemand bleibt verschont.
Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.
MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.
White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.
In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.
Folgendes erwartet Sie im Webinar:
TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung
Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:
- Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
- Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
- Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
- Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
- Wie geht man mit anonymen Meldungen um?
TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW
Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:
- Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
- Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
- Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
- Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
- Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
- Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?
WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 16. April 2024 – 11:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
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Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz – §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
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Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 17. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent*innen: Rechtsanwältin Frau Elisa Scherg oder Rechtsanwältin Frau Vivien Demuth oder Herr Fabian Dechent
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz – Effektiv mit WHITE SPARROW
ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung
Fakt ist – Niemand bleibt verschont.
Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.
MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.
White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.
In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.
Folgendes erwartet Sie im Webinar:
TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung
Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:
- Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
- Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
- Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
- Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
- Wie geht man mit anonymen Meldungen um?
TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW
Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:
- Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
- Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
- Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
- Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
- Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
- Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
- Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?
WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 24. April 2024 – 15:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
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Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 24. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent*innen: Rechtsanwältin Frau Elisa Scherg oder Rechtsanwältin Frau Vivien Demuth oder Herr Fabian Dechent
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Grundlagen Hinweisgeberschutzgesetz
Vermeidung von Bußgeldern I Pflichtaufgaben I Rechtssichere Umsetzungstipps
Die Compliance-Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen haben einen neuen Baustein bekommen – das Hinweisgeberschutzgesetz – es trat am 02. Juli 2023 in Kraft.
Um mögliche offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie sonstige Konsequenzen zu vermeiden, besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmensentscheider und Verwaltungsleitende. Gleichzeitig gilt es ab jetzt gesetzliche Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen.
In einem unserer kostenfreien Info-Webinare zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz bringen wir Sie auf den neuesten Stand!
Folgende Themen werden wir dort u.a. behandeln:
- Wer muss wann ein internes Hinweisgebersystem installieren?
- Welche Meldungen müssen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten
- Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
- · Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
- · Was passiert, wenn Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen gegen das Gesetz verstoßen?
Sie erhalten im Webinar einen ersten Überblick zu u.a. diesen Fragen und zu weiteren Details des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team der MKM LEGAL
Termin: 29. April 2024 – 14:00 Uhr
Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz – §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 29. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent*innen: Rechtsanwältin Frau Elisa Scherg oder Rechtsanwältin Frau Vivien Demuth oder Herr Fabian Dechent
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.